Häufig auftretende Fragen beim Erwerb einer Neubau-Immobilie

Dank der Öffnung der Grenzen und der Lockerung der Reisebeschränkungen nach Spanien, ist die Nachfrage nach Neubau-Immobilien gestiegen. Es handelt sich um Immobilien, die schon vor dem eigentlichen Baubeginn verkauft werden. Dieser Interessenanstieg ist besonders an der Costa del Sol, von Malaga bis Estepona, zu beobachten.

Um einen potenziellen “Off-Plan-Kauf” oder den Kauf einer Immobilie, die zu einer in der Bauphase befindlichen Anlage gehört, zu erleichtern, haben wir eine Reihe von Antworten auf häufig gestellte Fragen von Käufern zusammengestellt.

 

Wie viel muss ich als erste Anzahlung leisten?

Jeder Bauträger hat seine eigenen Regeln für die Reservierungs- Anzahlung und diese hängt meistens vom Preis der jeweiligen Immobilie ab.

Die gängigsten Erst-Anzahlungen sind in der Regel 3.000, 6.000 oder sogar 10.000 Euros. Mit dieser ersten Anzahlung würden wir die neue Immobilie reservieren und „sichern“.

 

Für den Fall, dass die erste Anzahlung geleistet wurde und der Bauträger uns mitteilt, dass er Probleme hat, den Bau in der festgelegten Zeit fertigzustellen, was würde dann passieren?

In Spanien gibt es ein Gesetz, das festlegt, dass nach Erteilung der Baugenehmigung die Anzahlungen für den Kauf einer Off-Plan-Immobilie auf ein speziell eingerichtetes Bankkonto mit Bankgarantie eingezahlt werden müssen. Diese Garantie wird als Gewährleistung bezeichnet.

Wenn es zu einer erheblichen Verzögerung der Bauarbeiten kommen sollte und der Bauherr nicht warten möchte, wird das auf diesen Konten hinterlegte Geld zurückgegeben, unabhängig von der finanziellen Situation des Bauherrn.

 

Welche Steuern muss ein Käufer zahlen, wenn er eine Off-Plan-Immobilie kauft?

Es gibt verschiedene Arten von Steuern, die Sie berücksichtigen müssen, wenn Sie eine Neubau-Immobilie kaufen:

– Mehrwertsteuer: 10 % des Kaufpreises

– Stempelsteuer (Impuesto de Actos Jurídicos Documentados): 1,2% bis 31. Dezember 2021, danach 1,5%.

– Notargebühren: zwischen 500€ und 1.000€.

– Grundbucheintragungsgebühren: ca. 500€.

Veröffentlicht in Blog

Donnerstag Jun 17 12:52 pm

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